Haupinhalt

Hundesteuer

Gemäss der Verordnung über das Halten von Hunden und die Hundesteuer vom 1. Dezember 1998 (Hundesteuerverordnung) besteht in der Gemeinde Lungern für die Haltung von Hunden eine Steuerpflicht.

Die Gemeinde führt eine Kontrolle über alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde. Neuanschaffungen von Hunden und Mutationen (z.B. Adressänderung, Besitzerwechsel, Tod) sind bei der Datenbank AMICUS (www.amicus.ch) zu melden.

Die Rechnung für die Hundesteuer wird jährlich an die Hundebesitzer versandt.

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