Haupinhalt

Bestattungen

Die Bestattung von Verstorbenen mit letztem zivilrechtlichem Wohnsitz in Lungern erfolgt auf Kosten der Gemeinde. In diesen Kosten sind die Kremation, der Begräbnisplatz auf dem Friedhof sowie das Öffnen und Schliessen des Grabes eingeschlossen.

Die Bestattung Verstorbener ohne letzten Wohnsitz in Lungern bedarf einer Bewilligung durch den Einwohnergemeinderat. Diese Bewilligung kann im Rahmen der Grabreserven und gegen eine entsprechende Gebühr erteilt werden. Gesuche für eine Bewilligung sind an die Gemeindekanzlei zu richten.

Bestattungen sind durch die Angehörigen frühzeitig der Gemeinde anzumelden. Die Anmeldung kann auch über das zuständige Pfarramt oder andere Beauftragte der Angehörigen erfolgen.

Für Fragen rund um die kirchliche Beerdigung sind das zuständige Pfarramt der römisch katholischen oder evangelisch reformierten Kirche zuständig.

Erdbestattung
Auf dem Friedhof ist eine fortlaufende Reihe reserviert.

Urnenbestattung

  • Normales Urnengrab, für individuelle Bepflanzung und Grabdenkmal.
  • Urnenhain, wird durch die Einwohnergemeinde mit einheitlichen Grabtafel, mit oder ohne Foto und Beschriftungen versehen.
  • Gemeinschaftsgrab, es besteht die Möglichkeit, die Asche im Gemeinschaftsgrab beizusetzen (mit oder ohne Namenbeschriftung).
  • Die Urne kann auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden, sofern die Grabesruhe dieses Grabes noch mindestens 10 Jahre andauert
  • Sternenkindergrab

Grabesruhe

  • Erdgräber Minimum 22 Jahre
  • Urnengräber Minimum 10 Jahre
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