Haupinhalt

Gelegenheitswirtschaft

Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Bitte füllen Sie das Formular "Gesuch zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft" vollständig aus und reichen Sie es mind. 60 Tage vor der Veranstaltung bei uns ein. Beachten Sie auch, dass für eine allfällige Raumbenützung eine separate Reservation gemacht werden muss.

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Den Einzahlungsschein senden wir Ihnen mit der Bewilligung zu.