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Ab sofort absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und in Waldesnähe
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden.
Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab Freitag, 10. Juli 2026, 12.00 Uhr für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. (Gefahrenstufe 4 von 5).
Besten Dank für ihre Kenntnisnahme und Unterstützung bei der Umsetzung. Für allfällige Fragen stehen wir, zusammen mit dem Amt für Wald und Landschaft Obwalden, gerne zur Verfügung.
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| Plakat Feuerverbot_2026 (PDF, 179 kB) | Download | 0 | Plakat Feuerverbot_2026 |