Haupinhalt
Schwarzentsorgungen
Schwarzentsorgung sind Abfälle, welche unsachgemäss oder widerrechtlich abgelagert oder entsorgt werden. Soweit der/die Eigentümer/in ermittelt werden kann, stellt die Gemeinde für ihre Bemühungen den betreffenden Personen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Hinzu kommen noch die Entsorgungskosten nach dem Gewichtsprinzip. Die Zahlungsfrist für solche Rechnungen beträgt 20 Tage. Wird die Rechnung nicht innert der angesetzten Frist bezahlt, werden der/die Eigentümer/in durch den Entsorgungszweckverband Obwalden beim Verhöramt verzeigt (Strafanzeige).
Wichtig
Die Gemeinde Lungern ist dem Entsorgungszweckverband Obwalden angeschlossen.
Bitte beziehen sie das Abfallreglement direkt unter Entsorgungszweckverband Obwalden / Abfallreglement
Entsorgungszweckverband Obwalden
Bahnhofplatz 5
6060 Sarnen
Tel. 041 660 03 30
info@ezvow.ch