Hauptinhalt
Feuer- und Feuerwerksverbot bleiben über den Nationalfeiertag bestehen
Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross. Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldes-nähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Davon ausgenommen sind einzig polizeilich bewilligte Feuerwerke auf Seen, sofern ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Ufer eingehalten wird. Das Feuerwerk am Seenachtsfest Lungern hat die entsprechende Ausnahmebewilligung erhalten.
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Neues Plakat (JPEG, 193 kB) | Download | 0 | Neues Plakat |