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Neues Zahlsystem bei allen Kehricht- und Sperrgutentsorgungsanlagen
Neues Bezahlsystem
- Kehricht kann wie bisher mit der Entsorgungskarte entsorgt werden. Neu ist zusätzlich die Bezahlung mit Debit- und Kreditkarten möglich.
- Bei den Sperrgutentsorgungsanlagen ist künftig nur noch die Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte möglich.
- TWINT wird vorerst nicht unterstützt.
- Bestehende Entsorgungskarten können bis auf ein Guthaben von CHF 0.– aufgebraucht werden. Ein Mindestguthaben von CHF 10.– ist nicht mehr erforderlich.
- Die bestehenden Entsorgungskarten können weiterhin für die Kehrichtentsorgung verwendet und aufgeladen werden.
Betriebsausfälle
Ab Mitte November 2025 werden alle Wiegeeinheiten von den Kehricht- und Sperrgut-entsorgungsanlagen im Kanton Obwalden ersetzt. Während der Umstellung kann es vorkommen, dass einzelne Anlagen für einige Stunden ausser Betrieb sind. Bitte nehmen Sie in diesem Fall den Kehricht oder das Sperrgut wieder mit oder nutzen Sie eine andere Sammelstelle.
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| EZV_Kehricht neues Zahlsystem (PDF, 3.48 MB) | Download | 0 | EZV_Kehricht neues Zahlsystem |