Haupinhalt

Geschäftsleitung

Für die operative Führung der Verwaltung ist der Geschäftsführer verantwortlich. Mit ihm zusammen bilden die zwei Fachbereichsleitenden BIP (Bau Infrastruktur & Projekte) und Bildung die Geschäftsleitung.

Die Geschäftsleitung führt die Verwaltung im Rahmen der Organisationsverordnung, der vorgegebenen Ziele, der finanziellen Rahmenbedingungen und der Weisungen des Gemeinderats. Sie trägt dem Gemeinderat gegenüber die Verantwortung für das Funktionieren der Gemeindeverwaltung, insbesondere für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe.

Dokumente

Name
Organigramm_der_Gemeindeverwaltung_per_1.4.2024.pdf Download 0 Organigramm_der_Gemeindeverwaltung_per_1.4.2024.pdf