Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
Zuständiges Amt: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (extern) KESB Obwalden bietet neu Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen an Mit dem Vorsorgeauftrag kann jede Person bestimmen, wer im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit für sie entscheiden soll. Entscheidend ist, dass der Vorsorgeauftrag gültig errichtet wurde und zu gegebenem Zeitpunkt aufgefunden wird. Die KESB Obwalden bietet für den Aufbewahrungsort ab 1. Januar 2017 eine Lösung an. Weitere Information finden Sie hier Dokument KESB_Vorsorgeauftrag.pdf (pdf, 91.8 kB)
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