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Kanalisationsgebühr


Die Kanalisationsgebühr wird zusammen mit der Kehrichtgebühr jährlich im 1. Halbjahr den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes in Rechnung gestellt.

Als Grundlage für die Gebührenerhebung dient das Kanalisationsreglement der Einwohnergemeinde Lungern.

Pro Einwohnergleichwert (EG) verrechnen wir Fr. 79.80 exkl. MWST


Erklärung Basiswert EG:
Die Basis der Rechnung (EG) werden aufgrund des Kanalisationsanschlussprotokoll vom Bauamt erhoben.

Für jedes Zimmer sowie für jede Wohnung wird eine Basis verrechnet. Somit wird dem Eigentümer einer 4 Zimmerwohnung total 5 EG verrechnet.

Wenn Sie Zimmer zusammengelegt haben, müssen Sie diese vom Bauamt neu einschätzen lassen. Wir können die Rechnung erst auf das korrigierte Abnahmeprotokoll vom Bauamt abändern.

Ungenutzte Zimmer / Wohnungen:
Die Kanalisationsgebühr ist eine Bereitstellungsgebühr und ist in jedem Fall geschuldet. Diese Gebühren werden auch fällig, falls diese Liegenschaft nicht genutzt wird.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.

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