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Kehrichtgebühren

Zuständiges Amt: Finanzverwaltung
Verantwortlich:

Die Kehrichtgebühr wird zusammen mit den Kanalisationsgebühren jährlich im 1. Halbjahr den jeweiligen Eigentümer des Grundstückes in Rechnung gestellt.

Als Grundlage für die Gebührenerhebung dient das Kehrichtreglement vom Entsorgungs-zweckverband Obwalden. Der Einwohnergemeinderat Lungern hat zusätzlich noch entsprechende Weisungen erlassen.

Die Grundgebühr beträgt pro Haushalt und Gewerbe Fr. 90.– exkl. MWST

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage vom Entsorgungszweckverband Obwalden


Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Finanzverwaltung gerne zur Verfügung.
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