GastwirtschaftsbewilligungDie Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten. Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden. Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein. Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an die Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
Hinreichende Fachkenntnisse können namentlich nachgewiesen werden durch:
Für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung wird gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung eine einmalige Gebühr erhoben. Zusätzlich ist für den Ausschank von gebrannten Wassern eine einmalige Abgabe zu entrichten.
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