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Gastwirtschaftsbewilligung

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich: Meier, Gabi

Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.

Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden.

Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein.

Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an die Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
  • Personalien des Gesuchstellers & Lebenslauf
  • Wohnsitzbescheinigung (wenn ausserhalb der Gemeinde wohnhaft)
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Nachweis über hinreichende Fachkenntnisse
  • Strafregisterauszug

Hinreichende Fachkenntnisse können namentlich nachgewiesen werden durch:
  • einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis oder einen gleichwertigen Fachausweis in den Be-reichen Gastwirtschaft, Hauswirtschaft, Nahrung oder Getränke;
  • wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene;
  • ein Diplom oder Zertifikat einer vom zuständigen Departement anerkannten gastgewerblichen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten in Hygiene, Lebensmittelverarbeitung, gastgewerblichem Recht und Betriebsführung;
  • einen anderen vom zuständigen Departement anerkannten Fachausweis der Kantone

Für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung wird gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung eine einmalige Gebühr erhoben. Zusätzlich ist für den Ausschank von gebrannten Wassern eine einmalige Abgabe zu entrichten.

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