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Gastwirtschaftsbewilligung

Zuständiges Amt:Gemeindekanzlei

Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.

Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.

Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung regelt die Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden.

Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein.

Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an die Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Leumundszeugnis
  • Ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Nachweis über hinreichende Fachkenntnisse

Für die Erteilung der Gastwirtschaftsbewilligung wird gestützt auf die kantonale Gastgewerbeverordnung eine einmalige Gebühr erhoben. Zusätzlich ist für den Ausschank von gebrannten Wassern eine einmalige Abgabe zu entrichten.

Verantwortlich Telefon
Imfeld, Hans-Beat 041 679 79 79

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