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Amtliche Beglaubigung

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich:

Die Gemeindekanzlei beglaubigt Unterschriften und Kopien. Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument aus (Pass oder IDK).

Bitte melden Sie sich vorgängig telefonisch für eine Beglaubigung an - besten Dank!

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.

Amtliche Beglaubigung einer Kopie
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einer dem Beglaubigenden vorgewiesenen oder von ihm selbst hergestellten Dokument übereinstimmt.

Preis: 15.00 Fr.


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