Kleintankanlagen - Meldeformular
Alle Heizöl-, Diesel- und Benzintankanlagen müssen mit einer Vignette ausgestattet sein. Tanks ohne gültige Vignette dürfen, gestützt auf Art. 14 der VWF ( Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten) nicht befüllt werden. Meldepflichtige Anlagen müssen mit einem Meldeformular für Umwelt und Energie angemeldet werden. Die Meldeformulare können bei uns oder beim Amt für Umwelt uind Energie bezogen werden. Nach Erhalt des Meldeformulars wird Ihnen die benötigte Tankvignette zugestellt. |