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Adressänderung innerhalb Gemeinde (Umzug)

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Imfeld, Michaela

Sie ziehen innerhalb unserer Gemeinde um?

Damit wir Sie im Register korrekt führen, bitten wir Sie, Ihre Adressänderungen innerhalb von 14 Tagen bekannt zu geben.

Für Schweizerbürger
Die Adressänderung können Sie via eUmzug, persönlich am Schalter oder per Telefon bekannt geben.

Für ausländische Staatsangehörige
Die Adressänderung können Sie via eUmzug oder persönlich am Schalter bekannt geben. Die Migration benötigt für ihre Adressänderung ihren alten Papierausweis. Wir leiten den Ausweis der Migration zur Änderung weiter.
Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit der Adressänderung werden durch die Migration direkt erhoben.


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