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Bestattungen

Zuständiges Amt: Kanzlei
Verantwortlich: Meier, Gabi

Wir unterstützen die Hinterblieben bei einem Todesfall. Wir helfen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald bei der Gemeindekanzlei zu melden.
Die Bestattung von Verstorbenen mit letztem zivilrechtlichen Wohnsitz in Lungern erfolgt auf Kosten der Gemeinde. In diesen Kosten ist der Begräbnisplatz auf dem Friedhof sowie das Öffnen und Schliessen des Grabes eingeschlossen.

Die Bestattung Verstorbener ohne letzten Wohnsitz in Lungern bedarf einer Bewilligung durch den Einwohnergemeinderat. Diese Bewilligung kann im Rahmen der Grabreserven und gegen eine entsprechende Gebühr erteilt werden. Gesuche für eine Bewilligung sind an die Gemeindekanzlei zu richten.

Publikationen

Name Laden
Friedhofverordnung (pdf, 87.5 kB)
Leitfaden für Angehörige im Todesfall (pdf, 253.0 kB)


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