Anmeldung / Zuzug in der GemeindeSie wohnen neu in unserer Gemeinde? Herzlich Willkommen in unserer schönen Gemeinde! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, bitten wir Sie, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Schweizer Staatsangehörige
Bei ausländischen Staatsangehörigen gilt die Anmeldung als erfolgt, wenn vom Amt für Migration Obwalden die Bewilligung vorliegt, bzw. der Ausländerausweis ausgestellt wurde. Allfällige Gebühren im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bewilligung werden direkt durch das Amt für Migration erhoben. Online-DiensteMit der Nutzung des Internet-Angebotes der Einwohnergemeinde Lungern anerkennen Sie die folgenden Nutzungsbedingungen .
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