Abmeldung / Wegzug aus der GemeindeSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle direkt über den eUmzug oder am Schalter der Gemeindekanzlei abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos. Für Schweizerbürger Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland erst die Wegzugsbestätigung erhalten, wenn sämtliche Steuerschulden bezahlt sind. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf. Für ausländische Staatsangehörige
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