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Abmeldung / Wegzug aus der Gemeinde

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Imfeld, Michaela

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle direkt über den eUmzug oder am Schalter der Gemeindekanzlei abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.

Für Schweizerbürger
Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzug.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Wegzug ins Ausland erst die Wegzugsbestätigung erhalten, wenn sämtliche Steuerschulden bezahlt sind. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Für ausländische Staatsangehörige
Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung (innerhalb der Schweiz) im gleichen Schritt vollziehen können, benutzen Sie am besten den eUmzugCHBei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich am Schalter der Gemeindekanzlei ab zu melden. 


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