Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (extern)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, Kinder und Erwachsene mit einer Hilfs- und Schutzbedürftigkeit im persönlichen, finanziell/administrativen Bereich oder im Rechtsverkehr mit angemessenen Massnahmen zu schützen und ihnen Hilfe zu organisieren, wo diese von der Familie oder von freiwilligen Unterstützungsangeboten nicht in genügendem Masse geleistet werden kann.
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