Schwarzentsorgungen
Schwarzentsorgung sind Abfälle, welche unsachgemäss oder widerrechtlich abgelagert oder entsorgt werden. Soweit der/die Eigentümer/in ermittelt werden kann, stellt die Gemeinde für ihre Bemühungen den betreffenden Personen eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Hinzu kommen noch die Entsorgungskosten nach dem Gewichtsprinzip. Die Zahlungsfrist für solche Rechnungen beträgt 20 Tage. Wird die Rechnung nicht innert der angesetzten Frist bezahlt, werden der/die Eigentümer/in durch den Entsorgungszweckverband Obwalden beim Verhöramt verzeigt (Strafanzeige).