Haupinhalt

Fachstelle Private Beistandspersonen (FS PriBe)

Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Psychische oder physische Krankheit, Behinderung, soziale Probleme, Altersbeschwerden usw.. Sie benötigen Unterstützung und Hilfe. In solchen Situationen kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft anordnen und eine Beistandsperson einsetzen. Eine Beistandschaft ist eine behördliche Massnahme gemäss Kindes- oder Erwachsenenschutzrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Für private Mandatstragende gibt es die Möglichkeit, das Handbuch online zu beziehen. Ebenfalls finden Sie Vorlagen für verschiedene Arbeiten, welche von der KESB zur Verfügung gestellt werden.

Falls Sie sich für die Übernahme eines Mandats im Bereich Kinder- und Erwachsenenschutz interessieren, steht Ihnen die Fachstelle Private Beistandspersonen (FS PriBe) gerne zur Verfügung. Ausserdem erhalten Sie auf der Homepage der Fachstelle Private Beistandspersonen (FS PriBe) weitere Informationen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!