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06.09.2010 17:08:36


Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet zwei Mal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.

Die Stimmabgabe an der Gemeindeversammlung erfolgt durch das Handmehr. Über den behördlichen Antrag wird nur abgestimmt, wenn ein Änderungs-, Verwerfungs- oder Rückweisungsantrag gestellt wurde oder wenn der Versammlungsleiter oder der Einwohnergemeinderat ausnahmsweise die Abstimmung verfügt.

Aufgaben:Die Gemeindeversammlung hat folgende Aufgaben:

Festsetzung der Zahl der Gemeinderäte
Wahl des Gemeindepräsidiums
Wahl des Vizepräsidiums
Wahl von Rechnungsprüfungskommission, Friedensrichter, Friedensrichter-Stellvertreter und Gemeindeweibel
Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages
Festsetzung des Steuerfusses
Kompetenzen:An der Gemeindeversammlung werden folgende Geschäfte getätigt:

  • Entscheid über den Erlass, die Aufhebung oder Abänderung von Reglementen, sofern ein Initiativantrag eingereicht oder das Referendum ergriffen worden ist
  • Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates und der Stimmbürger
  • Einbürgerung von Ausländern
Voraussetzungen:An der Einwohnergemeindeversammlung können alle volljährigen und mündigen Schweizer Bürger, die in Lungern wohnhaft sind, teilnehmen.

Nächste Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
18. Nov. 2010 20:00 Uhr Turnhalle Kamp gemeinde@lungern.ch

Letzte Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
27. Mai 2010 20:00 Uhr Turnhalle Kamp gemeinde@lungern.ch
19. Nov. 2009 20:00 Uhr Turnhalle Kamp gemeinde@lungern.ch
28. Mai 2009 20:00 Uhr Turnhalle Kamp gemeinde@lungern.ch
20. Nov. 2008 20:00 Uhr Turnhalle Kamp gemeinde@lungern.ch

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