Gemeinderat
Der Einwohnergemeinderat ist die Exekutive der Gemeinde und besteht aus sieben Mitgliedern. Eine Amtsdauer beträgt vier Jahre, dann finden jeweils Gesamterneuerungswahlen an der Urne statt. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Jedes Ratsmitglied steht einem Departement vor; seine Befugnisse richten sich nach der Kantonsverfassung und der Gemeindeordnung. Der Einwohnergemeinderat ist gleichzeitig Vormundschaftsbehörde. Der Gemeinderat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er vollzieht die Gemeindebeschlüsse und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, vor allem des Gemeindehaushaltes, soweit dafür nicht die Gemeindeversammlung zuständig ist oder die Beschlussfassung an der Urne erfolgt.
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||