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19.04.2024 20:01:21


Gemeinderatsersatzwahl

Datum10.04.2016
KontaktAdrian Truttmann
E-Mailgemeinde@lungern.ch
BeschreibungDa innert der vorgegebenen Frist keine Wahlvorschläge eingegangen sind, gelangt für die Erstatzwahl in den Gemeinderat das Verfahren nach Art. 52 Abs. 3 des Abstimmungsgesetzes zu Anwendung. Demnach können die Wählerinnen und Wähler für beliebige wählbare Personen stimmen. Es ist jene Person gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat.
 

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