Haupinhalt

Teilrevision Ortsplanung

Die Gemeinden haben den Auftrag, ihre Ortsplanungen innerhalb von fünf Jahren nach der bundesrächtlichen Teilgenehmigung des Richtplans vom 24. Juni 2020 anzupassen. In einem ersten Schritt wird der Masterplan erstellt, welcher Aussagen zur geplanten Entwicklung der Gemeinde in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft und Tourismus enthält. Dieser Prozess dauert ungefähr zwei Jahre.

In einem zweiten Schritt nehmen die Gemeinden während den darauffolgenden drei Jahren die Revision der Ortsplanung vor.

Die Ortsplankommission ist letzten Herbst mit der Erarbeitung des Masterplans gestartet. Im 2021 sollen die Grundlagen für den Masterplan erarbeitet und die Themenfelder in Anlehnung an die kantonale Arbeitshilfe erstellt werden.

Masterplan