Haupinhalt

Hochwasserschutzprojekt Sanierung Dundelbach Abschnitt Hinterseestrasse - See Bauprojekt und Gewässerraumausscheidung

11. April 2024

Einwohnergemeinde Lungern. Hochwasserschutzprojekt Sanierung Dundelbach Abschnitt Hinterseestrasse - See. Bauprojekt und Gewässerraumausscheidung. Öffentliche Planauflage

Der Dundelbach entwässert das Gebiet nordöstlich der Laui und nördlich des Rufenen-, Gerenbachs und des Wichelgrabens. Nördlich ist das Einzugsgebiet durch Rückenegg und Dundelegg begrenzt. Nach einer Flachstrecke, mehreren Treppen und Schluchtabschnitten inkl. Wasserfall fliesst er unter der Hinterseestrasse hindurch und mündet im Lungerer See.
Im Bereich zwischen Hinterseestrasse und Lungerer See befindet sich eine beschädigte Ufersicherung ohne Sohlsicherungen. Eine mögliche Absenkung der Sohle würde zu einem Versagen der Ufersicherung führen und im schlimmsten Fall die umliegenden Infrastrukturanlagen gefährden.
Im Rahmen des vorliegenden Hochwasserschutzprojekts wird auf einem ca. 70m langen Abschnitt eine Kombination aus Blockrampen und Flachstellen inkl. Niederwasserrinne erstellt. Auch werden die Ufersicherungen wo nötig erneuert. Beide Massnahmen werden aus formwilden Natursteinblöcken erstellt. Auch werden ökologische Aufwertung im Deltabereich des Dundelbachs realisiert.

Von den Massnahmen betroffen sind gemäss Grundbuchplan Lungern die Parzellen:
Parzelle Nr. 1, Nr. 61, Nr. 530, Nr. 533, Nr. 535, Nr. 536, Nr. 541,

Die folgenden Bewilligungen bzw. Rechte werden beantragt:
Raumplanerische Ausnahmebewilligung
Wasserbaubewilligung
Rodungsbewilligung Wald
Gewässerschutzbewilligung (Art. 37 GSchG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Bst. c. kGSchV)
Fischereirechtliche Bewilligung
Planungszonenentscheid nach RRB Nr. 59/2020
Festlegen Gewässerraum nach Art. 1 Abs. 1 AB GWR

Die geplanten Massnahmen und die Gewässerraumausscheidung wurden vom Amt für Wald und Landschaft des Kantons Obwalden vorgeprüft und liegen zur Einsicht mit anderen Akten vor.
Gestützt auf Art. 6, Abs. 1 der Wasserbauverordnung (GDB 740.11) sowie Art. 1, Abs. 1 und Art.  5, Abs. 1 Ausführungsbestimmungen über die Ausscheidung der Gewässerräume (GDB 783.114) werden die Unterlagen zum Hochwasserschutzprojekt während 30 Tagen, vom 11. April 2024 bis 13. Mai 2024, bei der Gemeindekanzlei Lungern, 6078 Lungern, öffentlich aufgelegt. Ebenfalls sind die Planunterlagen unter www.lungern.ch (Neuigkeiten) abruf- und einsehbar.

Einsprachen sind während der Auflagefrist, im Doppel und mit schriftlicher Begründung an den Gemeinderat Lungern, Brünigstrasse 66, 6078 Lungern einzureichen.

Lungern 11. April 2024                                  Einwohnergemeinde Lungern

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62239-13 Längenprofil Download 2 62239-13 Längenprofil
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