Haupinhalt

Sitzung des Gemeinderates vom 18. Dezember 2023

20. Dezember 2023

Lohnsummenanpassungen 2024 Verwaltungspersonal
Der Gemeinderat befasst sich alljährlich mit den Anpassungen der Lohnsumme der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung. Die Lohnsummenentwicklung der Lehrpersonen wird durch Regierungs- und Kantonsrat direkt beschlossen.
Bei seinem Entscheid bezüglich des Verwaltungspersonals berücksichtigt der Gemeinderat jeweils die Elemente Teuerung (Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise, LIK), Alter, Ausbildung und Berufserfahrung der Mitarbeitenden sowie die Lohnentwicklung bei vergleichbaren Arbeitgebern in der Region ("strukturell"). In seiner Entscheidung berücksichtigt er auch die Entscheidungen des Regierungsrates und des Kantonsrats.
In diesem Sinne hat der Gemeinderat per 1. Januar 2024 die Lohnsumme, wie im Budget 2024 vorgesehen für das Verwaltungspersonal angehoben.

Mitfinanzierung Begabtenförderungsprogramm "Musik Obwalden"
Die Begabtenförderung ist eine Aufgabe der Musikschulen. Der Verband Musikschulen Obwalden hat sich der Aufgabe angenommen, den Kanton in das Förderprogramm des Bundes "Junge Talente Musik" einzugliedern. Der Bund hat nun eine Anschubfinanzierung gesprochen. Die laufende Finanzierung obliegt den Gemeinden für ihre Schüler. Der Gemeinderat hat Mittel für eine begrenzte Schülerzahl freigegeben. Ansprechpartner für in Frage kommende Schülerinnen oder Schüler sind die Musikschul-Lehrpersonen

Baubewilligungen

  • Erhöhung Stützmauer, Parzelle-Nr. 1533, GB-Lungern, Paul Knüsel, Hinterseestrasse 127, 6078 Bürglen.
  • Erweiterung bestehende Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA (OW_0007C), Parzelle-Nr. 1143, GB-Lungern, Salt Mobile SA, c/o Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon.
  • Erhöhung bestehender Kran, Neubau Kran, Parzellen Nrn. 1925, 2014, GB-Lungern, Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern.
  • Ausbruch Kaverne für unterirdische Logistikhalle, Parzelle-Nr. 1140, GB-Lungern, Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30, 6078 Lungern.