Haupinhalt

Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2023

20. Dezember 2023

Leistungsvereinbarung mit Demenzbetreuung Obwalden
Die Tagesstätte "Vergiss mein nicht" bietet in Sachseln tagesweise Betreuung für Demenzkranke an.  Den betreuenden Angehörigen bietet dies enorm wichtige Tage der Entlastung und Entspannung. Dank dieser Dienstleistung können die von Demenz Betroffenen länger im vertrauten Umfeld verbleiben und gewinnen dadurch ein wesentliches Stück Lebensqualität. Die Kosten für den Aufenthalt in der Tagesstätte werden von den Krankenkassen nur teilweise gedeckt. Die Besucher der Tagesstätte müssen einen ganz wesentlichen Teil der Kosten selbst tragen. Um möglichst vielen Betroffenen den Besuch der Tagesstätte zu ermöglichen hat sich die Gemeinde Lungern verpflichtet einen Anteil von CHF 50.- an die Kosten einer Tagesbetreuung zu finanzieren. Damit reduzieren sich die privat zu tragenden Kosten für die Tagesgäste um 35%.

Subsidiäre Kostengutsprache für die Vorauszahlung bei Heimaufenthalt
Beim Eintritt in ein Alters- oder Pflegheim muss zur Sicherung der Leistungen der Pflegeeinrichtung eine Depotleistung vorausbezahlt werden. Dies kann vermögenslosen Personen, die kurzfristig in ein Heim eintreten müssen, vor erhebliche Probleme stellen. Dadurch können notwendige Heimeintritte zum Nachteil der betroffenen verzögert werden. Gegenwärtig unterstützen die Obwaldner Gemeinden ihre Bürger in dieser Situation in unterschiedlicher Weise. Auf Wunsch der interkommunalen Gesundheitskommission (IKGK) soll das Vorgehen der Obwaldner Gemeinde für diese subsidiäre Kostengutsprache vereinheitlicht werden. Der Gemeinderat folgt dieser Empfehlung und gewährt vermögenslosen Personen auf Antrag der Institution eine subsidiäre Kostengutsprache für das Depot an den Heimaufenthalt in der Höhe von CHF 5'000.-.

Auftragsvergabe Gartenbau Friedhof in den Bürglen
Die Arbeiten an der Neugestaltung des Friedhofbereichs in den Bürglen kommen voran. Nach Abschluss der Planungsarbeiten wurden verschiedene Gartenbauunternehmen zur Einreichung eines Angebots zur Erbringung der geforderten Leistung eingeladen. Nach Prüfung der drei eingegangenen Angebote hat der Gemeinderat die Fa. Enz Markus AG, in Giswil mit den Arbeiten betraut.

Neues Friedhofreglement
Die gültige Friedhofverordnung wurde im Jahr 2004 erarbeitet. Der Gemeinderat hat deren Überarbeitung in Auftrag gegeben. Vorgelegt wird nun ein grundsätzlich neuverfasstes und modernisiertes Friedhofreglement. Unter anderen enthält es nachstehende neue Elemente:

  • Grab- und Gedenkstätten für Sternenkinder
  • Anpassung der Fristen der Grabesruhe an die kantonalen Vorschriften

Kirchenrat und Denkmalpflege haben dem neuen Reglement zugestimmt. Der Gemeindeart hat das Reglement zur Einreichung in die Vorprüfung des Amtes für Justiz freigegeben.