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Sitzung des Gemeinderates vom 9. Januar 2023

Finanzielle Unterstützung für Spielgruppen
In einer Spielgruppe werden Kinder ab ca. 2.5 Jahre bis um Kindergarteneintritt während höchstens einem halben Tag betreut. Eine Spielgruppe bietet frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und unterstützt so die soziale und emotionale Entwicklung von Kindern. Das Angebot an Spielgruppen hat sich in der Gemeinde immer wieder verändert. Es erweist sich, dass es für die Anbieter in Lungern schwierig ist, eine kritische Grösse zu erreichen, welche es ermöglicht die Infrastrukturen gut auszulasten und so, zu üblichen Preisen, ein kostendeckendes Angebot zu erbringen. Wiewohl eine Spielgruppe keine wesentliche Unterstützung berufstätiger Eltern bietet anerkennt der Gemeinderat, dass diese Angebote für die kindliche Entwicklung wertvoll sind.
Er hat daher beschlossen, ab dem Schuljahr 2023/24 den in Lungern tätigen Spielgruppen pro Semester eine Unterstützung von CHF 50.- für jedes teilnehmende Kind mit Wohnsitz in Lungern zu gewähren. Die Massnahme ist auf 3 Jahre befristet.

Führung überkommunaler Betriebe
Die Erbringung öffentlicher Leistungen wird aus verschiedenen Gründen zunehmend komplexer. Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass in verschiedenen Bereichen Aufgaben von den Gemeinden an für diesen Zweck geschaffene überkommunale Unternehmen ("Zweckverbände") delegiert wurden. Die Gemeinden als Eigner dieser Unternehmungen sind für die strategische Führung dieser Unternehmen zuständig. Eine koordinierte strategische Vorgehensweise der kommunalen Delegierten in diese Zweckverbände besteht bisher nicht. Die Gemeindepräsidienkonferenz ortet Handlungsbedarf und schlägt den Obwaldner Gemeinden vor, mit Hilfe einer externen Beratungsfirma in einem konkreten Fall (Entsorgungszweckverband OW) solche Entscheidungsmechanismen zu entwickeln. Der Gemeinderat unterstützt dieses Anliegen und hat den Auf Lungern entfallenden Kostenanteil (CHF 2'139.-) genehmigt.



Datum der Neuigkeit 4. Apr. 2023