Haupinhalt

Eidgenössische Volksabstimmung

6078 Lungern
9. Juni 2024

Kontakt

Gemeinde
Gemeindekanzlei Lungern
gemeinde@lungern.ch

Informationen

Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises darf kein Ersatz ausgestellt werden (Art. 13, Abstimmungsverordnung).