Haupinhalt
Eidgenössische Volksabstimmung
9. Juni 2024
Informationen
- Voraussetzungen
- Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises darf kein Ersatz ausgestellt werden (Art. 13, Abstimmungsverordnung).